Zweirad-Klassen
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Klasse A: KRAFTRÄDER /DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE:
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a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm⊃3; und einer bbH von mehr als 45 km/h.
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Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
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b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
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Mindestalter: 21 Jahre
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Klasse A2: KRAFTRÄDER bis 35 kW: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
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Mindestalter: 18 Jahre
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